Können Schenkungen von Eltern an den Ehepartner Ihres Kindes nach der Scheidung rückgängig gemacht werden?

Diese Frage stellt sich häufig und beschäftigt immer wieder die Gerichte.

Rechtlich anerkannt ist, dass ein geschenktes und selbstgenutztes Familienheim unter Umständen bei Scheitern der Ehe zurückgefordert werden kann, da mit der Schenkung ein direkter Zusammenhang mit der Fortsetzung der Ehe besteht.

Ganz anders verhält es sich, wenn eine Immobilie als Renditeobjekt geschenkt wird.

In diesem Fall kommt eine Rückforderung vom Schwiegerkind bei Scheitern der Ehe nicht in Frage, da kein direkter Zusammenhang mit der Fortsetzung der Ehe besteht, sondern es sich um eine herkömmliche Schenkung handelt (OLG Oldenburg Beschluss vom 14.10.2020-11 UF 100/20).

Im entschiedenen Fall wollte die Schwiegermutter vom Schwiegersohn eine vermietete ETW in Köln zurück, was aber gerichtlich abgelehnt wurde.

Praxistipp:
Regeln Sie vor der Übertragung vertraglich, ob die Schenkung bei Scheitern der Ehe zurückgefordert werd.