Grundsätzlich ist das Umgangsrecht aufgrund der Corona Pandemie nicht ausgeschlossen und kann auch vom betreuenden Elternteil nicht verweigert werden, wenn die entsprechenden Schutzvorkehrungen eingehalten werden.
Darauf hatte das Bundesjustizministerium hingewiesen, da der Umgang zum absolute notwendigen Minimum der Kontakte gehört.
Auch der Beschluss des OLG Frankfurt vom 08.07.2020-1WF 102/20 hat das nun bestätigt und gegen eine Mutter, die wegen Corona den Umgang verweigerte, ein Ordnungsgeld verhängt.
Die Umgangskontakte sind folglich auch während der Pandemie durchzuführen.