Das Bundeskabinett hat am 23.09.2020 ein Gesetz zur Reform des Vormundschaft- und Betreuungsrechts beschlossen.
Ziel des Gesetzes ist die Stärkung der Personensorge und der Selbstbestimmung.
Im Betreuungsrecht sollen die Wünsche des Betreuten im Zentrum stehen.
Ehegatten sollen sich kraft Gesetzes für die Dauer von drei Monaten gegenseitig vertreten können, wenn ein Ehegatte aufgrund von Bewusstlosigkeit oder Krankheit seine Angelegenheiten der Gesundheitssorge vorrübergehend rechtlich nicht besorgen kann.
Der Regierungsentwurf wurde dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat zugeleitet.
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