Das OLG Frankfurt (Beschluss vom 09.07.2020 – Az 10 W 21/20) hat entschieden, dass Notarstermine wahrgenommen werden müssen und nicht unter Hinweis auf die Gefährdungslage wegen der Covid 19 Pandemie abgesagt werden können.

In dem entschiedenen Fall musste Auskunft durch ein notarielles Nachlassverzeichnis erteilt werden.

Eine Verschiebung der nötigen Notartermine wegen der Pandemie wurden vom Gericht versagt.