Wir hatten in den NEWS darauf hingewiesen,dass die höchstrichterliche Rechtsprechung die Frage des digitalen Nachlasses noch nicht entschieden hatte.

Nun liegt uns die Entscheidung des BGH vor.Der BGH hat mit Urteil vom 12.07.2018,III ZR 183/17 entschieden,dass auch der digitale Nachlass nach § 1922 BGB auf die Erben übergeht, also auch die Nutzungsverträge und der Zugang zu dem Benutzerkonto.

Eine gesetzliche Regelung zum digitalen Nachlass ist nicht geplant.