“Innerhalb des engsten Familienkreises besteht ein ehrschutzfreier Raum,der es ermöglicht,sich frei anzusprechen,ohne gerichtliche Verfolgung befürchten zu müssen!”

Das hat das OLG Frankfurt,Urteil v.17.01.2019-16 W 54/18 entschieden.

In diesem Fall hatte die Schwiegermutter gegenüber ihrer Schwester behauptet,dass ihr Schwiegersohn seine Familie misshandle.Das Gericht hat einen Anspruch auf Unterlassung abgelehnt.